13. Beweiswürdigung durch die Kammer 13.1 Beweiswürdigung bezüglich der Frage, ob der Beschuldigte die Fahrradfahrerin vor dem Unfall wahrgenommen hat Die Vorinstanz gelangte entgegen den Aussagen des Beschuldigten zum Schluss, dieser habe die Fahrradfahrerin vor dem Unfall wahrgenommen. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch der Beschuldigte selbst stellen sich gegen dieses Beweisergebnis. Es ist näher zu prüfen, warum bezüglich dieser Frage nicht auf die Aussagen des Beschuldigten abgestellt werden sollte.