9. Beweismittel Die Vorinstanz hat die vorliegenden Beweismittel zutreffend und ausführlich wiedergegeben. Auf die entsprechenden Ausführungen bzw. Aktenstellen kann verwiesen werden. Im Folgenden werden die Beweismittel jedoch im Sinne einer Übersicht kurz aufgeführt: - Unfallaufnahmeprotokoll samt zugehörige Beilagen (pag. 4 ff.) sowie Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 25. März 2015 (pag. 74 ff): Ausführungen der Vorinstanz hierzu pag. 365 f., S. 7 f. der Entscheidbegründung; - Umfangreiche Dokumentation des Unfalltechnischen Dienstes (UTD; pag.