Auf bzw. nach der Kreuzung verengt sich die Fahrspur und die Fahrradspur wird aufgehoben (Fotos, pag. 30-32). Die Platzverhältnisse sind eher knapp, sowohl die Motorfahrzeugfahrer als auch die Velofahrer sind aufgrund des Strassenverlaufs bzw. der Verengung der Strasse gezwungen, nach links zu halten. Der Unfall ereignete sich kurz nach dem Fussgängerstreifen unmittelbar nach der Kreuzung (pag. 33). An der Kollisionsstelle weist die Strasse eine Breite von 9,5 Metern und die Fahrspur, welche der Beschuldigte benutzte, eine Breite von 3,8 Metern auf (pag. 243).