und E-Strasse.________. Vor der Kreuzung befinden sich in Fahrtrichtung des Beschuldigten zwei Spuren, wobei eine geradeaus und die andere nach links führt. Zusätzlich ist eine Fahrradspur geradeaus vorhanden. Neben der Ampelanlage ist ein Spiegel angebracht (pag. 30 und 260). Es besteht keine separate Signalisation bzw. Ampelanlage für Fahrradfahrer, die Signalisation erfolgt für beide Verkehrsteilnehmer zusammen (vgl. auch pag. 365, S. 7 der Entscheidbegründung). Auf bzw. nach der Kreuzung verengt sich die Fahrspur und die Fahrradspur wird aufgehoben (Fotos, pag.