3 dabei den nötigen seitlichen Abstand nicht gewahrt habe, seitlich mit dem Fahrrad kollidiert sein, so dass die Fahrradfahrerin zwischen dem Sattelmotorfahrzeug und dem Trottoir eingeklemmt, zu Boden gestürzt und vom rechten Hinterrad des Sattelschleppers überrollt worden, und unmittelbar an den Folgen der dabei erlittenen schweren Verletzungen verstorben sei (pag. 192).