II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Vorwurf gemäss Strafbefehl (Anklage) Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 27. August 2015, der vorliegend als Anklage dient, vorgeworfen, sich am 23. Januar 2015 um ca. 10.05 Uhr an der D-Strasse.________ in Biel der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht zu haben. Er soll aufgrund fehlender Aufmerksamkeit auf dem Strassenabschnitt E- Strasse.________ – F-Platz.________ die vorerst vor ihm mit ihrem Fahrrad auf der D-Strasse.________ Richtung F-Platz.________ korrekt fahrende G.________ übersehen haben und, als er mit seinem Fahrzeug an ihr vorbeigefahren sei und