Rechtsanwalt B.________ stellte namens des Beschuldigten in seiner Stellungnahme vom 31. März 2017 folgende Anträge (pag. 447): 1. Es sei die Berufung der Berufungsführerin vollumfänglich abzuweisen. 2. Es sei der Beschuldigte angemessen zu entschädigen. 3. Es seien die Kostenfolgen inklusive die Kosten der Verteidigung zulasten der Staatskasse zu regeln.