401) als auch der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ (pag. 402), gaben in der Folge ihr Einverständnis bekannt, woraufhin mit Verfügung vom 7. Februar 2017 die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet und die Generalstaatsanwaltschaft zur Einreichung der schriftlichen Berufungsbegründung aufgefordert wurde (pag. 404 f.). Fristgerecht ging am 1. März 2017 die schriftliche Berufungsbegründung der Generalstaatsanwaltschaft ein (pag. 414 ff.). Die dem Beschuldigten gleichentags gewährte Gelegenheit zur Stellungnahme (pag. 422) nahm die Verteidigung mit Eingabe vom 31. März 2017 wahr (pag.