1. Erstinstanzliches Urteil Am 25. Oktober 2016 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) von der Anschuldigung der fahrlässigen Tötung, angeblich begangen am 23. Januar 2015 in Biel, frei. Die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 16‘276.50 wurden dem Kanton Bern auferlegt. Weiter wurde dem Beschuldigten eine angemessene Entschädigung für die Ausübung seiner Verfahrensrechte in der Höhe von CHF 15‘467.45 zugesprochen (pag. 342 f. und 383).