Immerhin besteht aber die Möglichkeit einer Verbesserung der Legalprognose bei Vollverbüssung der Strafe. Dies insbesondere auch in Anbetracht der offenbar mittlerweile bestehenden Kontakte zur Kindsmutter und der zuletzt gezeigten Bereitschaft zur Übernahme finanzieller Verantwortung gegenüber dem Kind und dessen Mutter.