13. Bei der Erstellung der Bewährungsprognose haben die vorerwähnten Prognosekriterien in eine Gesamtwürdigung einzufliessen. Nicht alle Kriterien müssen gleichermassen oder überhaupt prognoserelevant sein. Zwischen einzelnen Kriterien können zudem positive oder negative Synergien bestehen (KOLLER, in: Basler Kommentar, N. 12 zu Art. 86 StGB).