178 f., E. 4c des Entscheids der POM vom 9. August 2016). Das Kriterium des übrigen deliktischen und sonstigen Verhaltens ist mithin im Rahmen der Erstellung der Legalprognose positiv zu werten. 12.4 Die zu erwartenden Lebensverhältnisse bewertete die POM als leicht negativ, wobei sie auch hier im Wesentlichen auf die Beurteilung im früheren Entscheid vom 9. August 2016 verwies (E. 5d des angefochtenen Entscheids; amtliche Akten ASMV pag. 179, E. 4d/bb und cc des Entscheids der POM vom 9. August 2016).