178 f., E. 4c/bb und cc des Entscheids der POM vom 9. August 2016). Darin stützte die POM ihre Einschätzung im Wesentlichen auf den Führungsbericht der Anstalten Thorberg vom 1. April 2016, der dem Beschwerdeführer, abgesehen von einer Disziplinierung am 25. Februar 2016, einen guten und geordneten Ablauf des Strafvollzugs attestiert (vgl. amtliche Akten ASMV pag. 128 f.). Den Ausführungen in der Beschwerde sind keine Vorbringen oder Rügen zu entnehmen, die eine andere Beurteilung seines Verhaltens nahe legen.