Damit überwiegen die erwähnten Umstände, die auf prognostisch ungünstige Persönlichkeitsmerkmale schliessen lassen selbst dann, wenn in dem finanziellen Beistand mit der Kindsmutter ein Hinweis auf ein prognostisch positiv zu wertendes Persönlichkeitsmerkmal gesehen wird. Nach dem Gesagten ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, dass die POM die Persönlichkeitsmerkmale des Beschwerdeführers als bestenfalls neutral, eher leicht negativ bewertete.