Im Entscheid vom 9. August 2016 trug die POM vor allem auch denjenigen Merkmalen Rechnung, die aus der Begründung des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 12. März 2015 hervorgehen und auf strafrechtlich relevante Verhaltensdispositionen des Beschwerdeführers hinweisen; so etwa die durch die hohe Anzahl der innert kürzester Zeit begangener Taten zum Ausdruck gebrachte kriminelle Energie (vgl. amtliche Akten ASMV pag. 177 [Rückseite] f., E. 4b/bb des Entscheids der POM vom 9. August 2016).