Gegen die diesbezüglichen Erwägungen im angefochtenen Entscheid bringt er vor, dass seine früheren Aussagen hierzu – weil er damals mangels genügender Deutschkenntnisse noch auf einen Dolmetscher angewiesen gewesen sei – wohl falsch übersetzt und damit unrichtig in die Akten Eingang gefunden hätten. In diesem Zusammenhang wirft er der Strafvollzugsbehörde auch vor, die Akten zu manipulieren. Er habe immer auf Ordnung geachtet und sei imstande, ein normales Leben zu führen, ohne bis zum Ende der Strafe im Gefängnis zu sein. Aus diesen Gründen sei seine Legalprognose gut und sei ihm die Chance auf Entlassung zu gewähren.