, E. 4 ff. des Entscheids der POM vom 9. August 2016). 4 9.2 Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerdeschrift im Wesentlichen dieselben Argumente vor, die er bereits vor den vorinstanzlichen Verfahren geltend machte: Er habe die Regeln stets respektiert, habe bei der Arbeit gute Leistungen gezeigt und möchte ein neues Leben beginnen. Das was er gemacht habe, sei «nicht normal» und er möchte es nie wieder machen.