te aber die Legalprognose insgesamt als ungünstig (amtliche Akten ASMV pag. 213 ff.). Auch die POM begründete ihren abweisenden Entscheid vom 7. Dezember 2016 mit der ungünstigen Legalprognose. Inhaltlich verwies die POM dabei teilweise auf ihre Erwägungen im früheren Entscheid vom 9. August 2016 – der seinerseits auf die Beschwerde gegen das von der ASMV mit Verfügung vom 15. Mai 2016 abgewiesene Gesuch des Beschwerdeführers um bedingte Entlassung zum 2/3-Termin zurückgeht (vgl. amtliche Akten