Diesen Erfordernissen vermag die vorliegende Laienbeschwerde im Wesentlichen zu genügen. Der Beschwerdeführer gibt klar zu erkennen, dass er der Ansicht ist, die Voraussetzungen der bedingten vorzeitigen Entlassung gemäss Art. 86 Abs. 4 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) zu erfüllen und macht damit insbesonde-