Staatsanwalt C.________, mit Verweis auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid und der Verfügung der ASMV die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde (vgl. pag. 47). 4. Der Beschwerdeführer reichte gestützt auf die Verfügung vom 5. Januar 2017 keine Replik ein. 2 Mit Schreiben vom 27. Januar 2017 teilte Rechtsanwalt B.________ mit, dass er vom Beschwerdeführer mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt wurde (vgl. pag. 55 ff.). II. Formelles