Dabei handelte er fahrlässig. Mit einer höheren, den Umständen entsprechenden Aufmerksamkeit, wäre es für ihn vermeidbar gewesen, die Verkehrsregeln zu verletzen. Die subjektiven Tatkomponenten wirken sich leicht strafmindernd aus. 21. Täterkomponente Der Strafregisterauszug weist zwei Eintragungen, beide wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz, auf. Weiter ist aus dem ADMAS-Auszug ersichtlich,