22 Aufmerksamkeit in erster Linie auf die zu erwartenden Gefahren zu richten und daneben höchstens sekundär auf ungewöhnliche und abwegige Verhaltensweisen anderer Verkehrsteilnehmer. Die Aufmerksamkeit ist vor allem dorthin zu richten, wo vortrittsberechtigte Strassenbenützer zu erwarten sind. Bei stockendem Kolonnenverkehr muss sich der Fahrzeugführer besonders vorsichtig versichern, dass sich die Verhältnisse nicht geändert haben, etwa weil eine Radfahrerin seitlich aufgeschlossen haben könnte (vgl. WEISSENBERGER, a.a.O., Art. 31 N 7 m.Verw.