Da sei eine Fahrradfahrerin an ihm vorbeigefahren. Am 3. Mai 2013 sagte er aus, er habe angesetzt zum Rausfahren, als bereits das Velo an seinem Auto vorbeigefahren sei, beziehungsweise will er – noch nicht querstehend – beim Rückwärtsschauen einen Schrei gehört und jemanden an ihm vorbeifahren gesehen haben. Am 22. Juni 2016 gab er an, er habe F.________ erstmals gesehen, als diese 4-5 Meter vor dem Auto gewesen sei (pag. 385, Z. 37). Hinzu kommt, dass der Berufungsführer im Rahmen der Beschreibung des Unfallgeschehens grundsätzlich nur von einem Velofahrer spricht. Dies verwundert insofern, als der Ehemann von F.___