Diese Auffassung vermag nicht zu überzeugen. Werden bloss Einzelfragmente der Aussagen berücksichtigt, könnte zwar durchaus auf gewisse Widersprüche geschlossen werden. Stellt man die Aussagen von F.________ jedoch in den Kontext ihrer übrigen Erklärungen, liegt kein Widerspruch vor – schon gar nicht ein solcher, der grundsätzlich an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln lässt. So sagte F.________ aus, dass es einen Schlag auf den Fuss (Knöchel) gegeben habe. Es habe wehgetan, sie habe jedoch keine Verletzung am Fuss gehabt und man habe nichts gesehen.