19 stets, dass plötzlich ein Fahrzeug aus der Autokolonne rechts abgebogen sei. Zu diesem Zeitpunkt sei sie neben dem Fahrzeug gewesen. Sie habe gebremst, sei nach rechts ausgewichen und habe geschrien. Trotzdem habe das Fahrzeug sie – respektive das Fahrrad, auf dem sie unterwegs war – leicht touchiert. Soweit der Berufungsführer vorbringt, die Vorinstanz verfalle in Willkür, indem sie festgestellt habe, der Berufungsführer sei bereits in den Radstreifen eingebogen und habe so F.__