Auffällig an diesen Aussagen sei, dass sie sich in wesentlichen Punkten immer wieder veränderten: Zunächst soll der Schrei der Velofahrerin in dem Moment erfolgt sein, in dem sich der Berufungsführer entschieden haben wolle, nach rechts abzubiegen, während bei späteren Aussagen das Abbiegemanöver bereits eingeleitet worden sein soll, als der Schrei ertönt sei. Auch veränderten sich die vom Berufungsführer angegebenen Distanzen betreffend den Ort des Anhaltens von F.________ signifikant (15 Meter vor ihm oder 5-6 Meter vor ihm). Schliesslich falle auf, dass der Berufungsführer erst knapp vier Jahre nach dem Vorfall angebe, der Ehemann von F.____