Anlässlich der Hauptverhandlung vom 22. Juni 2016 habe der Berufungsführer wiederum angegeben, dass er bereits zum Abbiegen angesetzt hätte, als er den Schrei gehört habe. Er habe die Frau vorbeifahren gesehen, welche 5 bis 6 Meter weiter vorne angehalten habe (pag. 385, Z. 20 f.). Der Mann der Velofahrerin sei 150 Meter voraus gewesen und habe deshalb nichts sehen können (pag. 385, Z. 24). Den Mann habe er erstmals gesehen, als er zurückgekommen sei. Zuvor habe er ihn nicht vorbeifahren sehen. Auffällig an diesen Aussagen sei, dass sie sich in wesentlichen Punkten immer wieder veränderten: