Er habe keine Kollision feststellen können (pag. 8). An der Hauptverhandlung vom 3. Mai 2013 habe der Berufungsführer demgegenüber ausgesagt, er habe bereits zum Abbiegen angesetzt gehabt, als er einen Schrei gehört habe und jemand an ihm vorbeigefahren sei. Etwa 15 Meter weiter vorne habe er dann die Velofahrerin gesehen (pag. 107, Z. 3 ff.). Dann sei der Mann zurückgekommen, der der Velofahrerin vorausgefahren sei und es sei losgegangen. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 22. Juni 2016 habe der Berufungsführer wiederum angegeben, dass er bereits zum Abbiegen angesetzt hätte, als er den Schrei gehört habe.