Bei der Hauptverhandlung vom 3. Mai 2013 ergänzte F.________ diese Aussagen dahingehend, dass die Berührung zwischen ihrem linken Fuss und der hinteren Türe des Fahrzeugs stattgefunden habe (pag. 108, Z. 36). Es sei nicht so schlimm gewesen, sie habe keine Verletzung am Fuss gehabt, nur eine kleine Schürfung (pag. 108, Z. 39). Sie habe noch versucht auszuweichen und dabei laut geschrien, um den Autofahrer zu warnen (pag. 109). Sie habe gut ausweichen können, sei aber dennoch gekippt, jedoch ohne dabei hinzufallen (pag. 108, Z. 33 f.). Ihr Mann sei etwa drei Meter vor ihr gefahren.