_ vom 3. Mai 2013 betreffend den äusseren Ablauf des Unfalls äusserte sich I.________ dahingehend, dass sie aus ihrer Erinnerung nicht bestätigen könne, dass vor dem Auto ein Velo gestanden habe. Alles andere könne sie nicht kommentieren, da es sich ihrer Kenntnis entziehe. Sie sei heute nicht mehr mit dem Berufungsführer in einer Partnerschaft. Sie hätten ein freundschaftliches, aber nicht sehr enges Verhältnis.