15 An der Hauptverhandlung vom 22. Juni 2016 erklärte I.________, was sie bisher ausgesagt habe, wisse sie nicht mehr im Detail, sie habe aber die Wahrheit gesagt. Sie könne sich erinnern, dass sie auf der Strasse in Richtung Solothurn gefahren seien. Es habe viel Verkehr gehabt und sie seien nicht vorwärts gekommen. Der Berufungsführer sei rechts abgebogen, weil er auf die Toilette habe gehen müssen. Sie könne sich erinnern, dass eine Frau mit dem Velo an ihnen vorbeigefahren sei, als sie bereits zum Abbiegen eingeschlagen hätten.