So wie sie es mitgekriegt habe – es sei auch klar, dass sie dies mit dem Berufungsführer besprochen habe – habe die Velofahrerin gesagt, dass sie gestürzt sei. Sie könne aber sagen, dass es in der Nähe des Autos zu keinem Sturz gekommen sei. Auf Frage, warum geschrien worden sei, gab I.________ an, dass sie gehört habe, dass die Velofahrerin einen lauten Schreckenslaut von sich gegeben habe. Das passiere, wenn man das Gefühl habe, man müsse aufpassen. In einem solchen Moment gebe man einen Laut von sich, um auf sich aufmerksam zu machen. Sie könne es sich nicht genau erklären, aber es sei wahrscheinlich, dass F.________