13 blemlos rechts vorbeifahren können. Auf Höhe der G.________ (Sportareal) sei plötzlich ein Fahrzeug aus der Kolonne rechts abgebogen. Sie sei zu diesem Zeitpunkt bereits mit der halben Fahrradlänge neben dem Fahrzeug gewesen. Sie habe sofort gebremst und sei nach rechts Richtung Trottoir ausgewichen. Trotzdem habe sie das Fahrzeug leicht touchiert und sie sei zu Fall gekommen. An der Hauptverhandlung vom 3. Mai 2013 bestätigte F.________ ihre bisherigen Aussagen, obgleich sie sich nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern könne. Sie habe die Wahrheit erzählt.