Die Frau sei bestimmt erschrocken, als er zum Rausrollen angesetzt habe und habe wohl deshalb geschrien, als sie an ihm vorbei «geziebet» sei. Den vorausfahrenden Mann habe er in diesem Moment nicht gesehen, sondern erst als dieser zurückgekommen sei. Andere Geräusche habe er nicht wahrgenommen. Musik hätten sie keine gehört. Er könne nicht beurteilen, ob die Fahrräder Licht gehabt hätten. Er sei auch nicht sicher, ob die Fahrräder auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft worden seien. Er fühle sich ungerecht behandelt, da die Geschichte nicht so abgelaufen sei, wie sie ihm vorgeworfen werde.