An der Hauptverhandlung vom 22. Juni 2016 merkte der Berufungsführer an, seinen bisherigen Aussagen könne er nichts mehr hinzufügen. Sie seien in einer stehenden Kolonne gewesen und er habe Wasser lösen müssen. Er habe das Parkschild gesehen, zum Rausrollen angesetzt und einen Schrei gehört. Er habe die Frau vorbeifahren gesehen, welche 5-6 Meter vor dem Fahrzeug angehalten habe und mit den Füssen auf dem Boden abgestanden sei. Der Mann der Velofahrerin, der nichts gesehen habe, da er 150 Meter voraus gewesen sei, sei zurückgekommen und habe angefangen herum zu pöbeln.