Da sei eine Fahrradfahrerin an ihm vorbeigefahren. In der Folge sei der Begleiter der Fahrradfahrerin zu ihm gekommen und habe ihm mitgeteilt, dass er diese touchiert habe. Als er abgebogen sei, habe er keine Fahrradfahrer auf dem Velostreifen gesehen. Er habe zu keiner Zeit eine Kollision wahrgenommen. Sie, die Fahrradfahrerin, sei wohl im toten Winkel gewesen. Die Fahrradfahrer seien rechts vorbeigefahren (pag. 8). An der Hauptverhandlung vom 3. Mai 2013 bestätigte der Berufungsführer seine Aussagen. Er fügte hinzu, dass es eine hektische Angelegenheit gewesen sei.