12.2 Aussagen Berufungsführer Der Berufungsführer gab nach der Belehrung über die Beschuldigtenrechte gemäss Berner Belehrungskarte BBK gegenüber der Polizei am Unfallort an, er sei mit dem Personenwagen von der H.________-Strasse herkommend auf der C.________-Strasse in Richtung E.________-Strasse gefahren. Der Verkehr habe gestockt. Auf der Höhe von G.________ (Sportareal) habe er nach rechts auf einen Parkplatz abbiegen wollen. Er habe den rechten Blinker nicht gesetzt. Als er abgebogen sei, habe er einen Schrei wahrgenommen. Dabei sei er stillgestanden. Da sei eine Fahrradfahrerin an ihm vorbeigefahren.