12. Beweismittel 12.1 Unfallaufnahmeprotokoll vom 1. August 2012 Die Polizei beschreibt den Unfallhergang wie folgt (pag. 3): Der Berufungsführer sei mit dem Auto von der H.________-Strasse herkommend auf der C.________- Strasse in Richtung E.________-Strasse gefahren. Es habe stockender Kolonnenverkehr geherrscht. F.________ sei zur gleichen Zeit mit dem Fahrrad in dieselbe Richtung gefahren. Sie sei rechts auf dem Radstreifen an den Fahrzeugen vorbei gefahren.