trotzdem noch an ihm vorbeifahren können – was ihr unbestrittenermassen gelungen sei – hätte sie das nach rechts abbiegende Fahrzeug vorne links [recte wohl: rechts] berühren müssen. Demgegenüber habe sich der Berufungsführer nie widersprochen, ausser bei der Frage, ob er geblinkt habe. Bei der Polizei habe er es verneint, was er vor Gericht aber in Zweifel gezogen habe, weil er es eigentlich immer reflexartig mache. Er habe es schlicht und ergreifend nicht mehr gewusst und dies auch vor Gericht so zum Ausdruck gebracht. Im Übrigen würden seine Aussagen als einheitlich und stimmig erscheinen.