Sie sei «nicht in das Auto gefahren». Dann sei es aber doch wieder zu einer Kollision gekommen. Es habe ein Geräusch (später «Tätsch») gegeben, der aber nicht zu einem Schaden geführt habe, weil sie ein starkes Velo habe. Sie habe ursprünglich Schmerzen am Fuss beklagt, habe dann vor Gericht von Schürfungen gesprochen und in der zweiten Verhandlung angegeben, sich gar nicht verletzt zu haben. Immerhin habe sie stets ausgesagt, sie habe nicht gesehen, ob der Berufungsführer geblinkt habe. Davon abgesehen habe sie ihn jedoch durch derart widersprüchliche Behauptungen belastet, dass ihre Glaubwürdigkeit nicht gegeben sei.