Die Anklage werfe ihm vor, er sei ohne Zeichenangabe nach rechts abgebogen, wobei er die auf dem Radstreifen rechts von ihm auf ungefähr gleicher Höhe fahrende F.________ übersehen habe. Letztere habe abrupt abbremsen und ausweichen müssen, wobei sie mit dem linken Fuss leicht die rechte Seite des Personenwagens touchiert und sich so eine leichte Schürfwunde zugezogen habe. Willkürfrei festgestellt werden könne jedoch aufgrund des Beweisergebnisses nur, dass der Berufungsführer aus der stehenden Kolonne heraus nach rechts abbiegen und den Radstreifen habe überqueren wollen. Richtig sei überdies, dass er auf F.______