7. Würdigung durch die Kammer Die berufungsführerische Auffassung vermag insbesondere mit Blick auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_321/2014 vom 7. Juli 2014 nicht zu überzeugen. Die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern hat in ihrem Beschluss SK 14 389 vom 6. Mai 2015, mit welchem das Urteil PEN 21 891 vom 3. Mai 2013 aufgehoben wurde, in E. 8 richtigerweise erwogen, dass die Verfolgungsverjährung nach