3 gust 2015 erhob der Berufungsführer Einsprache gegen den angepassten Strafbefehl (pag. 329). Nachdem der Berufungsführer am 13. Oktober 2015 den Antrag gestellt hatte, das Verfahren gegen ihn sei zufolge Eintritts der Verfolgungsverjährung einzustellen (pag. 339 f.), hielt die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 27. Oktober 2015 am Strafbefehl fest und überwies diesen zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (pag. 342). Die Hauptverhandlung fand am 22. Juni 2016 statt (pag.