28), fand am 3. Mai 2013 die Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin D.________, statt (pag. 104 ff.). Der Berufungsführer wurde wegen einfacher Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs beziehungsweise mangelnder Aufmerksamkeit, Nichtgewähren des Vortritts an Velofahrer und Unterlassen der Zeichengabe beim Rechtsabbiegen, begangen am 1. August 2012 in Biel, C.________-Strasse, zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 und zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt (pag. 116 ff.; Verfahren PEN 12 891).