Nachdem der Berufungsführer Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag. 16) und die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am Strafbefehl festgehalten hatte (pag. 28), fand am 3. Mai 2013 die Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin D.________, statt (pag.