2 2. Prozessgeschichte Diesem Urteil ist folgende Prozessgeschichte vorangegangen: A.________ (nachfolgend: Berufungsführer) wurde mit Strafbefehl vom 1. November 2012 wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 1. August 2012, ca. 00:20 Uhr in Biel, C.________-Strasse, zu einer Busse von CHF 400.00 verurteilt (pag. 13 f.; Verfahren BJS 12 20786). Nachdem der Berufungsführer Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag.