1. Erstinstanzliches Urteil Am 22. Juni 2016 erkannte die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend auch: Vorinstanz) Folgendes (pag. 393 ff.): I. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt ist. II. A.________ wird schuldig erklärt: der mehrfachen einfachen Verkehrsregelverletzung durch 1. mangelnde Aufmerksamkeit und Nichtgewähren des Vortritts beim Überqueren von Radstreifen, 2. Unterlassen der Zeichengebung beim Rechtsabbiegen, beides begangen am 01.08.2012, ca. 00:20 Uhr in Biel/Bienne, C.________-Strasse und in Anwendung von