Im Schreiben vom 13. September 2015 führte die Direktion der Anstalt St. Johannsen sinngemäss aus, dass aufgrund der steigenden Anforderungen an ihre Mitarbeiter und knapper Ressourcen pro Monat ein Ausgang und/oder ein Beziehungsurlaub von maximal 12 Std. beantragt werden könne. Tatsächlich sei es so, dass die maximale Dauer dadurch nicht erreicht werden könne, was aber nicht einer Nichteinhaltung der Stufenplanung gleichkomme (Vorakten Anstalt St. Johannsen pag. 4 f.).