Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 1. März 2016 (erneut) im Massnahmenvollzug in der Anstalt St. Johannsen. Nachdem er sich zuerst in der Beobach- tungs- und Triagestation befand, erfolgte per 1. Juli 2016 die Versetzung in die Grundstufe (vgl. Beschluss BK 16 222 des Obergerichts vom 22. Dezember 2016 E. 4). Im September und Oktober 2016 befand sich der Beschwerdeführer nach wie vor in der Grundstufe.