2. Gegen das Schreiben der Anstalt St. Johannsen vom 15. September 2016 erhob der Beschwerdeführer am 15. September 2016 bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: POM) Beschwerde. Er beantragte die Gutheissung seines Antrages auf 17 Stunden Urlaub bzw. Ausgang und stellte ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung eines amtlichen Anwaltes. Weiter zeigte er einen «Verstoss gegen Verwaltungsrecht» an wegen fehlender Rechtsmittelbelehrung (vgl. amtliche Akten 2016.POM.567).